Beitragsordnung ab 2018

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Deutsche 2.4mR Klassenvereinigung e.V.

beschlossen 24. März 2017

gültig ab 2018

Beitragsordnung

Der Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Er ist jeweils am 1. Januar fällig und wird am 1. Februar per Lastschrift eingezogen.
Mitglieder, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, zahlen einen Aufschlag von 10 Euro

Der Jahresbeitrag ist wie folgt gestaffelt:

Mitgliederschaft (natürliche Person)                                                                                       30 Euro
Jugendliche (bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres) ohne Boot erhalten eine Ermäßigung von 15 Euro

Vereinsmitgliedschaft (mit max. einem Boot)                                                                         30 Euro
Jedes weitere zu registrierende Vereinsboot 20 Euro

Bei unterjährigem Eintritt wird der Jahresbeitrag sofort fällig.

Kommt es zu einer Rücklastschrift oder Nichtzahlung bei Zahlung ohne SEPA-Lastschriftmandat erfolgt durch die KV eine Mahnung.

Die Kosten der Rücklastschrift in Höhe von 5 Euro sowie Mahngebühren in Höhe von 5 Euro sind von dem Mitglied zuzüglich zu dem Jahresbeitrag zu zahlen.

Essen, den 24. März 2017, von der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.

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